Genossenschaftsanteile vom Staat fördern lassen.
Es gibt viele gute Gründe Mitglied in unserer Genossenschaft zu werden. Neben dem Genossen-
schaftsgedanken ist vor allem die staatliche Förderung der Genossenschaftsanteile in Form der
Wohnungsbauprämie ein starkes Argument dafür, bei uns zu wohnen. Wir wollen Ihnen diese
staatliche Fördermöglichkeit etwas näher erklären:
Was kann gefördert werden?
Bei der Anmietung einer Wohnung aus dem Wohnungsbestand unserer Genossenschaft sind
Genossenschaftsanteile zu erwerben. Für die Förderung vom Staat ist der erste Erwerb von
Geschäftsanteilen entscheidend. Unter dem ersten Erwerb versteht man alle Einzahlungen
des Berechtigten auf seinen Geschäftsanteil. Diese eingezahlten Beträge werden im Rahmen
der Wohnungsbauprämie einmalig mit 8,8 % gefördert.
Wer hat Anspruch auf eine Förderung?
Grundsätzlich ist jeder anspruchberechtigt, der spätestens am Ende des Sparjahres das 16.
Lebensjahr vollendet hat.
Was muss ich alles beachten?
Für die Förderung sind untenstehend aufgeführte Höchstförderbeträge sowie die entsprech-
enden Einkommensgrenzen zu beachten.