Wie kann ich Mitglied werden?

Grundsätzlich können

  • natürliche Personen
  • Personengesellschaften des Handelsrechts, sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Mitglied unserer Genossenschaft werden.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichneten unbedingten Erklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muß.
Über die Aufnahme beschließt der Vorstand.

Gleichzeitig wird mit der ausdrücklichen Erklärung, Mitglied unserer Genossenschaft zu sein der Erwerb von sog. Geschäftsanteilen verbunden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite zum Thema Geschäftsanteile.

 

 

Wohnungsbaugenossenschaft zu Staßfurt eG
Pestalozzistr. 2a | 39418 Staßfurt

Telefon:  03925-924910 | Telefax:  03925-924919

 

Havarie-Telefon der Wohnungsbaugenossenschaft

(nur außerhalb unserer Telefonsprechzeiten anrufen.
*Telefonsprechzeiten täglich ab 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
und von 13:00 Uhr bis zum Ende der jeweiligen täglichen Öffnungszeit.)

Tel.: 0171-9909 442