Grundsätzlich können
- natürliche Personen
- Personengesellschaften des Handelsrechts, sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Mitglied unserer Genossenschaft werden.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichneten unbedingten Erklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muß.
Über die Aufnahme beschließt der Vorstand.
Gleichzeitig wird mit der ausdrücklichen Erklärung, Mitglied unserer Genossenschaft zu sein der Erwerb von sog. Geschäftsanteilen verbunden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite zum Thema Geschäftsanteile.
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