Satzung und Wahlordnung

Mitglieder können werden:

  • natürliche Personen
  • Personengesellschaften des Handelsrechts, sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Erwerb der Mitgliedschaft

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichneten unbedingten Erklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muß.
Über die Aufnahme beschließt der Vorstand.

Hier finden Sie die Satzung und Wahlordnung der WBG-Stassfurt zum herunterladen

 

 

Wohnungsbaugenossenschaft zu Staßfurt eG
Pestalozzistr. 2a | 39418 Staßfurt

Telefon:  03925-924910 | Telefax:  03925-924919

 

Havarie-Telefon der Wohnungsbaugenossenschaft

(nur außerhalb unserer Telefonsprechzeiten anrufen.
*Telefonsprechzeiten täglich ab 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
und von 13:00 Uhr bis zum Ende der jeweiligen täglichen Öffnungszeit.)

Tel.: 0171-9909 442