Mitglieder können werden:
- natürliche Personen
- Personengesellschaften des Handelsrechts, sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Erwerb der Mitgliedschaft
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichneten unbedingten Erklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muß.
Über die Aufnahme beschließt der Vorstand.
Hier finden Sie die Satzung und Wahlordnung der WBG-Stassfurt zum herunterladen
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Satzung und Wahlordnung, Stand 09.03.2020 | 468.63 KB |