Bei uns haben unsere Mitglieder, die im Bestand umziehen, keine 3-monatige Kündigungs-
frist zu beachten, unsere Mitglieder brauchen keine doppelte Miete zahlen beim Umzug innerhalb des Wohnungsbestandes der Genossenschaft.
Viele von Ihnen sind sicher schon einmal umgezogen. Und dass ein Umzug auch mit
Streß verbunden ist, dürfte jedem klar sein. Dennoch dürfen Sie das Ummelden nicht
vergessen. Das heißt, daß sie die Stromversorger (Strom,Gas) Telekom, InfoSat
(Kabelmedia)... über Ihre neue Adresse benachrichtigen. Sollten Sie dies nicht tun,
haben Sie womöglich in der neuen Wohnung keinen Strom oder kein Telefon. Also
sollten Sie hier bitte besonders darauf achten, daß nichts schief geht.Das gleiche
gilt für unseren Bereich Gärten und Garagen. Wenn Sie einen Garten oder eine Garage
bei uns gepachtet haben, müssen Sie uns nach einem Wohnungswechsel unbedingt
Ihre neue Adresse mitteilen, damit wir Kontakt zu Ihnen halten können.
Wie sicherlich vielen Mietern aus der Presse, Funk und Fernsehen bekannt ist, häufen
sich die Betrugsversuche immer wieder, hauptsächlich bei älteren Bürgern. Bitte geben
Sie diesen "Unbekannten" keine Chance und lassen Vorsicht walten. Verlangen Sie in
jedem Fall den Dienstausweis.
Wir möchten nochmals darauf aufmerksam machen, daß generell alle Wartungs- und Reparatur-
arbeiten in Ihren Wohnobjekten rechtzeitig angekündigt werden.