Hier besteht auch die Möglichkeit weiterhin mit Ihrem Haustier unter einem Dach zu leben.
Zwecks Haltung eines Haustieres stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an die WBG.
Bei nicht artgerechter Haltung sowie begründeter Beschwerden von Nachbarn kann
die Genehmigung der Tierhaltung jederzeit zurückgezogen werden.
Voraussetzung zur Haltung eines Hundes zusätzlich:
- Angabe der Hunderasse
- Kopie des Steuerbescheides
- Zustimmung der Hausgemeinschaft
- Genehmigung durch den Vorstand
Für andere Haustiere ist der formlose Antrag ausreichend.